da ja jetzt die Überweisung des Semesterbeitrags ansteht, wollte ich mich mal erkundigen, ob jemand bescheid weiß, wie das mit der Diplomarbeit läuft. Ich werde am 31.7. abgeben und das Semester geht ja noch bis zum 30.9. Wenn ich keine VL mehr höre und auch keine weiteren Prüfungen mehr zu absolvieren habe, muss ich dann noch für das nächste Semester immatrikuliert bleiben? Der einzige Grund wäre ja dann eine etwaige Korrekturzeit bzw. Zeit zur Zeugnisausstellung, die in das nächste Semester hereinreicht...
Hat hier jemand Erfahrung?
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RE: Diplomarbeit
hi. hast du vielleicht was in erfahrung bringen können? das gleiche problem habe ich nämlich gerade auch, wie ich mit blick auf den kalender festgestellt habe
Dabei seit: 04.06.2004
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Jop, geht mir genauso... Würde mich mit Blick auf den Kalender also auch brennend interessieren! Wer wäre denn da der richtige Ansprechpartner? Eher Studierendensekretariat als PA?!
Da hab ich von Frau Brandt-Wagner eine andere Aussage. Sie hat mir gesagt, dass das PA in diesem Fall rät, sich nicht mehr zurückzumelden. Entscheidend sei nur die Erbringung der letzten Prüfungsleistung. Das ist bei mir eine Mündliche, die ich nach Abgabe der DA im August erbringen will. Ist die DA wirklich die letzte PL so sei der Zeitpunkt der Abgabe relevant. Es muss also nur vor dem 30.9. geschehen. Im schlimmsten Falle falle man durch die Diplomarbeit und verliere dann ein Semester. Wenn jemand hierzu aber eine zweite Meinung von Seiten des PA vorliegen hat, sollten wir das unbedingt klären.
also ich habe Frau Bystron-Lausch die gleiche Frage gestellt, da ich auch am 31.7. abgebe und danach fertig bin. Hier der Wortlaut ihrer Antwort:
...
Sie müssen sich dann nicht mehr für das WS 2007/08 rückmelden. Beim Studierendensekretariat müssen Sie diesbezüglich auch nicht vorstellig werden. Sie werden dann von Amts wegen exmatrikuliert (klingt schlimm, ist aber die üblicher Vorgehensweise).
...
Ich kann also Glaurungs Info bestätigen.
Gruß,
Mark
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Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern
Aber noch mal eine ganz andere Frage, wenn ihr erlaubt: Wieviele Exemplare gebt ihr ab? Laut Prüfungsordnung muss man ZWEI beim Prüfungsamt abgeben - nicht mehr und nicht weniger. Wie ist euer Wissensstand?
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Dabei seit: 31.10.2002
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RE: Wie oft?
Zitat:
Original von mbernard
Aber noch mal eine ganz andere Frage, wenn ihr erlaubt: Wieviele Exemplare gebt ihr ab? Laut Prüfungsordnung muss man ZWEI beim Prüfungsamt abgeben - nicht mehr und nicht weniger. Wie ist euer Wissensstand?
du gibst zwei beim pa ab und die leiten eine dann an den lehrstuhl weiter, das stimmt schon so wie es in der po steht.
Dabei seit: 28.04.2003
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Ich werde meine DA Ende Mai abgeben. Und ich bin bis Ende es Semesters eingeschrieben. Kann ich so lange das Semesterticket benutzen? MUSS ich mich in der Zeit nach der DA exmatrikulieren? Passiert das automatisch? Brauch der zukünftige Arbeitgeber eine Exmatrikulationsbescheinigung? Oder brauche ich sowas schon um meine Diplomurkunde abzuholen? Fragen über Fragen...
Automatisch wirst du nicht exmatrikuliert, und du kannst auf alle Fälle noch regulär bis Ende des Semesters eingeschrieben bleiben - außer du möchtest das nicht. Ob du eine Exmatrikulation irgendwo vorweisen musst, weiß ich nicht.
Ich würde mich einfach noch vor Ende der Rückmeldefrist um den Exmatrikulationsantrag kümmern. Ich glaube aber, mann kann solange immatrikuliert bleiben, bis man zumindest das Ergebnis der DA hat - man könnte ja z.B. durchgefallen sein oder so.
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So, bei mir wird die DA jetzt auch langsam fällig -
Dazu folgende Fragen:
1. Weiß jemand ob man z.Z. noch bei anderen VWL Lehrstühlen/Profs ausser Weder/Schnabel/Wälde schreiben kann, z.B. bei Harms, Schank oder einer Vertretung?
2. Kann mir jemand was zur Vergabe von DAs bei den LS Schnabel oder Wälde sagen? Werden die auch quartalsweise vergeben wie beim LS Weder bzw. wann muss/soll man sich bewerben? Hab dazu auf den Lehrstuhlseiten nichts finden können...
__________________ Deshalb wäge und wähle genau, wer Verantwortung für das Land zu vergeben hat, wem er sie anvertrauen kann - und wem nicht